Kosten für Pflichtaufgaben der Feuerwehr

Pflichtaufgaben der Feuerwehr sind grundsätzlich kostenfrei. Auch wenn Sie die Feuerwehr im guten Glauben rufen, und diese anschließend nicht tätig werden muss, entstehen Ihnen im Normalfall keine Kosten. Ausnahmen sind im §34 des Feuerwehrgesetzes geregelt:

Die Gemeinde verlangt Kostenersatz, wenn 

  1. die Gefahr oder der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde,
  2. der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht wurde,
  3. Kosten für Sonderlösch- und -einsatzmittel bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen,
  4. die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand,
  5. der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag,
  6. ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert wurde.

 

Kosten für "Kann"-Aufgaben der Feuerwehr

Für Aufgaben, die nicht in den Bereich der Pflichtaufgaben gehören, wird durch die Gemeinde grundsätzlich Kostenersatz verlangt. Die Gemeinde kann im begründeten Einzelfall von den Forderungen absehen.

 

Wie viel kostet ein Feuerwehreinsatz?

Die tatsächliche Höhe der Kosten für einen Feuerwehreinsatz variiert bei jedem Einsatz. Die grundsätzlichen Kosten für Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Material sind in der Kostensatzung der Gemeinde Altdorf festgelegt. Wie sich diese Kosten zusammensetzten, ist ebenfalls im Feuerwehrgesetz geregelt. Die Gemeinde berechnet nur die Kosten, die für die Abarbeitung eines Einsatzes tatsächlich erforderlich waren.

 

Kann ich diese Kosten weiterleiten? 

Häufig können Sie den Kostenbescheid für einen Feuerwehreinsatz direkt an eine Versicherung weiterleiten. So werden Kosten für Hochwassereinsätze häufig von den Elementarschadenversicherungen übernommen. Kosten für Einsätze im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen werden meist von den KFZ-Haftpflichtversicherungen übernommen. Klären Sie dies im Bedarfsfall mit Ihren Versicherern.